Jugend und Ehrenamt

Jugend und Ehrenamt

Kinder- und Jugendhilfe in Hessen

Wichtige Regelungen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit in Hessen wurden erstmals 1951 mit dem „Gesetz über Sonderurlaub für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit“ getroffen. Mit der Novellierung dieses Gesetzes im Jahr 2000 erhielt die Förderung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Landeshaushalt eine neue Grundlage.

Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) fasst verschiedene hessische Einzelgesetze zur Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Die Regelungen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit finden sich im Vierten Teil Ehrenamt in der Jugendarbeit. Mit den unveränderten Leistungen stellen die Bestimmungen weiterhin eine solide Grundlage für die Unterstützung des Engagements in der Jugendarbeit in Hessen dar.

Lohnfortzahlung für Engagement in der Jugendarbeit

Die bundesweit einzigartige Regelung, dass das Land für die Betroffenen die Lohnfortzahlung für ihr Engagement in der Jugendarbeit wie beispielsweise Betreuung bei Kinder- und Jugendfreizeiten, Sommerspielaktionen oder Sportveranstaltungen übernimmt, hat sich bewährt. Dies belegen die Zahlen der letzten Jahre deutlich.

Während im Jahr 2017 insgesamt 3.237 Anträge gestellt wurden, waren es im Jahr 2018 bereits 3.626 Anträge. Damit ist ein historischer Höchststand erreicht. Für die eingegangenen Anträge erfolgten im Jahr 2017 insgesamt 2.945 Lohnerstattungen. Im Jahr 2018 waren es insgesamt 3.893 Lohnerstattungen.

Die Erstattungen für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit bezogen sich im Jahr 2017 auf 16.406 Freistellungstage und im Jahr 2018 auf 20.838,5 Freistellungstage. Für die Freistellung hat das Land Hessen im Jahr 2017 insgesamt 2.099.944,37 € erstattet. Im Jahr 2018 waren es 2.799.955,45 €.

Damit ist die Übernahme der Lohnfortzahlung ein wirksames Instrument, um die Jugendarbeit auf breiter Basis zu unterstützen.

Ausgezeichnete Resonanz bei allen Beteiligten

Die Zahlen zeigen deutlich, wie gut das Gesetz in der Praxis angenommen wird und in der Jugendarbeit, bei jungen Menschen, in Vereinen und Verbänden wie auch bei den Betrieben eine ausgezeichnete Resonanz findet. In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Bescheide für Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit kontinuierlich gestiegen und hat im Jahr 2018 ihr bisher höchstes Niveau erreicht.

Dabei ist erkennbar, dass bezogen auf das Jahr 2018 von den 3.626 ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiven Personen, die durch das Land gefördert wurden, fast 70 % Männer sind. Dies macht deutlich, dass Jugendarbeit für Männer einen besonders guten Einstieg in ein ehrenamtliches Engagement ermöglicht.

Die Anzahl der Betriebe, die einen Antrag auf Kostenerstattung gestellt haben, ist auf über 2.000 weiter angestiegen. Obwohl das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit einem stetigen Wandel unterliegt, sind immer mehr Menschen dazu bereit, sich dafür einzusetzen. Neue Engagierte „wachsen nach“, so dass sich die Anzahl der Engagierten auf hohem Niveau stabilisiert hat. Darüber hinaus sind sie vielfach in „neuen“ Beschäftigungsstellen tätig.

Diese Entwicklung zeigt, dass Jugendarbeit weiterhin ein gesellschaftlich einmaliges „Zugangstor“ zu ehrenamtlichem Engagement ist. Sie zeigt auch, dass gesellschaftliches Engagement vielen Menschen ein wichtiges Anliegen ist. Die Träger der Jugendarbeit sind gefordert, ihr Angebot kontinuierlich weiterzuentwickeln, um attraktiv für ehrenamtliches Engagement zu bleiben. Durch dieses Wechselspiel bleibt Jugendarbeit attraktiv und lebendig.

Die Förderung der Jugendarbeit in Hessen hat sich etabliert. Sie genießt eine breite Akzeptanz sowohl bei Engagierten in der Jugendarbeit wie auch bei Betrieben.

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Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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