Bürgermeisterwahl Reichelsheim: Straßenbeiträge abschaffen

Vielen Dank an die Wetterauer Zeitung über die Bürgermeisterwahl 2020

„Der 49-Jährige sagt, er habe sich viel vorgenommen und wolle seine Kraft mit neuen Ideen in die Zukunft der Stadt investieren. Darunter seien auch Themen wie die Straßenausbaubeiträge, welche Gönül abschaffen möchte, die Förderung der Wirtschaft in Reichelsheim und die allgemeine Infrastruktur mit Hauptaugenmerk auf dem öffentlichen Nahverkehr.

Seine Kompetenz wolle er nun auch in sein neues angestrebtes Amt einbringen, betont Gönül. Er wolle die politisch unterschiedlichen Gruppierungen durch Argumente überzeugen und gleichzeitig offen bleiben für deren konstruktiven Ideen.

Seine politischen Ziele seien zum einen die Verbesserung der „kleinen“, greifbaren Dinge, wie zum Beispiel die Förderung der Vereinskulturen, das Gestalten eines schonenden Tourismus und die gesellschaftliche Einbeziehungen von Jugendlichen und auch Senioren.“

 

Hintergrund:

Der Straßenbaubeitrag (auch Straßenausbaubeitrag genannt) ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer und ist deshalb nicht zu verwechseln mit dem Erschließungsbeitrag nach den Regelungen des (Bundes-) Baugesetzbuches/BauGB. Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben den landesgesetzlichen Regelungen die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.

 

Politische Ansätze der Länder
Die gesetzlichen Regelungen zu den Straßenausbaubeiträgen werden von den Grundeigentümern wegen der Höhe ihrer finanziellen Belastung zunehmend in Frage gestellt und eine Abschaffung angestrebt. Die möglichen Fehler der behördlichen Exekutive führen zu zahlreichen Klageverfahren. In Baden-Württemberg und Berlin werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. Hamburg hat die Beiträge bereits 2016 abgeschafft.

Die Regierung des Freistaates Bayern beschloss im Juni 2018 die vollständige Abschaffung sämtlicher Straßenausbaubeiträge, gültig rückwirkend zum 1. Januar 2018. Sämtliche Kostenbescheide, die nach diesem Datum erstellt oder verschickt wurden, gelten damit als hinfällig. Die Kommunen, die bisher Straßenausbaubeiträge erhoben haben, erhalten vom Freistaat dafür eine finanzielle Kompensation. Die Abschaffung war durch ein erfolgreiches Volksbegehren der Wählergruppe Freie Wähler in Bayern zustande gekommen, das diese im Dezember 2017 initiiert hatten.

Die Thüringer Landesregierung beabsichtigt rückwirkend zum 1. Januar 2019 eine Abschaffung des Straßenausbaubeitrags.

Der Brandenburger Landtag beschloss am 13. Juni 2019 die Abschaffung der Straßenbaubeiträge für alle Baumaßnahmen, die am 1. Januar 2019 noch nicht abgeschlossen waren.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns beschloss 2019, dass für Arbeiten, die am oder nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden, keine Beiträge mehr zu erheben sind.

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